Die Inhalte auf einen Blick
Werdende Väter
Familie und Beruf vereinen – das ist leichter gesagt als getan. Auch Männern im Berufsleben wird dies nicht einfach gemacht. Folio-Familie liefert Tipps.
Zeit für mein Kind
Du freust dich auf euer Kind und möchtest viel Zeit mit ihm verbringen. Doch wie lässt sich das mit deinem Berufsleben, deiner Karriere verbinden? Immer mehr Väter stehen zu ihrer Verantwortung, das Kind wirklich gemeinsam mit der Mutter aufzuziehen. Sie möchten später nicht das Gefühl haben, etwas so Wertvolles und Wichtiges wie das Heranwachsen ihres Sprösslings verpasst zu haben.
Und auch die Frau mit ihrer oftmals soliden Ausbildung wünscht sich, die auf sie zukommenden Aufgaben mit ihrem Partner zu teilen. Denn nur so sind Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen.
Aufgabenverteilung in der Familie
Die klassische Rollenaufteilung – Vater verdient das Geld und Mutter bleibt Zuhause beim Kind – wird heute immer seltener praktiziert. In der Regel arbeiten die Frauen Halbzeit und bewältigen den Alltag mit Kindern und Haushalt weitgehend allein.
Väter dagegen arbeiten häufig 40 Stunden in der Woche und mehr, hauptsächlich um die finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Sie erleben ihre Kinder meist nur am Abend, wenn diese müde und quengelig sind.
Am Wochenende wird dann versucht, das nachzuholen, wofür in der Woche keine Zeit bleibt. Dadurch ist das Vater-Kind-Verhältnis oft nicht so intensiv wie das der Mutter zu ihrem Kind.
Familienleben organisieren
Mit dem Modell der Elternzeit stehen euch viele Kombinationen und Möglichkeiten offen, um ein für alle Beteiligte befriedigendes Familienleben zu organisieren. Denn darum geht es letztendlich: Schafft als Eltern eine Struktur, die es ermöglicht, so viel Zeit wie möglich mit eurem Kind verbringen zu können. Keiner soll sich einseitig überfordert fühlen, sondern mit der Situation rundum zufrieden sein.
Und denk immer daran: Auch wenn die ersten Jahre mit kleinen Kindern ganz schön anstrengend sein können – sie sind angefüllt mit Freude, Liebe und Stolz, versetzen einen immer wieder in Erstaunen und gehen so schnell vorüber.
Elternzeit – vielfach kombinierbar
Die Elternzeit gibt berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich aus ihrem Berufsleben zurückzuziehen, um sich der Betreuung ihres Kindes (pro Kind maximal drei Jahre lang ganz oder teilweise) intensiv zu widmen. Dabei können die Eltern frei entscheiden, wer von ihnen die Elternzeit in Anspruch nimmt und für welche Zeiträume. Hier sind in der Regel finanzielle Überlegungen ausschlaggebend. Bis zu 12 Monate der Elternzeit können auch auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden.
Zugegebener Maßen sind nicht alle Arbeitgeber erfreut darüber, wenn diese Regelungen vollständig genutzt werden, aber es gibt eine steigende Akzeptanz hierfür. Unternehmen erkennen immer öfter, dass es sich am Ende auszahlt, familienfreundlich ausgerichtet zu sein. Schließlich sollen neue Arbeitnehmer heranwachsen. Folgende Kombinationen der Elternzeit sind möglich:
- Beide Elternteile steigen gleich in die Elternzeit ein (der Vater nach der Geburt und die Mutter nach Ablauf des Mutterschutzes) und arbeiten in Teilzeit – bis zu 30 Stunden wöchentlich sind möglich. Dabei kann z. B. ein Partner vormittags und der andere Partner nachmittags arbeiten.
- Die Mutter nimmt nach dem Mutterschutz sechs Monate Elternzeit, während der Vater voll arbeitet. Danach wird getauscht: Die Mutter arbeitet wieder Vollzeit und der Mann betreut bis zum 14. Lebensmonat das Kind. Findet sich während dieser Zeit ein Betreuungsplatz oder eine Tagesmutter, kann er auch Teilzeit arbeiten. Ab dem 15. Lebensmonat könnte das Kind ganztags betreut werden, womit für beide Elternteile wieder Vollzeitarbeit möglich wäre.
- Die Mutter arbeitet nach Ablauf des Mutterschutzes Vollzeit und der Vater nimmt ab der Geburt für zwei Jahre die Elternzeit in Anspruch. Er kann sich zum Beispiel ein Jahr lang vollkommen seinem Kind widmen. Währenddessen ist es auch möglich, vom Homeoffice aus zu arbeiten, um den Kontakt zur Arbeitsstelle aufrecht zu erhalten. Geht das Kind ab dem zweiten Jahr in den Kindergarten, könnte der Vater einer Teilzeitbeschäftigung (bis zu 30 Wochenstunden) nachgehen.
- Das dritte Betreuungsjahr lässt sich auf einen späteren Zeitpunkt (zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes) übertragen. Nutzt zum Beispiel diese Möglichkeit, wenn ein Geschwisterchen schnell hinterher kommen soll. Indem sich die laufende und die neue Elternzeit überschneiden, verlängert sich die Betreuungszeit.