Checkliste: Anträge & Behördengänge vor der Geburt
Ämter und Behörden, Krankenhäuser und Kitas. Alle benötigen auf einmal Unterlagen und Formulare. Welche Anträge müssen wann ausgefüllt und wo eingereicht werden? Fragen über Fragen. Denn für das Baby muss von euch als werdende Mütter und Väter einiges an Bürokratie mit Behörden, Krankenkasse und Arbeitgeber erledigt werden.
Video: Behördengänge vor der Geburt
Um euch die bürokratischen Aufgaben zu erleichtern, haben wir hier einmal wichtige Punkte zusammengetragen. Denn eine Reihe von Formalitäten und Anträgen könnt ihr bereits vor der Geburt erledigen. So habt ihr nach der Entbindung mehr freie Zeit, die ihr ungestört mit eurem Neugeborenen verbringen könnt.
Im Folgenden findet ihr die notwendigen Informationen rund um die Behördengänge & Anträge vor der Geburt. Diese stehen euch auch als PDF-Checkliste zur Verfügung.
Mutterschutz
Als Schwangere genießt du im Arbeitsleben einen besonderen Schutz und dein Arbeitgeber hat eine Reihe von Vorschriften einzuhalten. Diese Vorschriften sind im Mutterschutzgesetz festgelegt und sorgen für den Schutz von Mutter und Kind vor und nach der Geburt. Es beinhaltet unter anderem Beschäftigungsverbote, Arbeitszeiten- und Pausenvorschriften, Kündigungsschutz und Entgeltersatzleistungen während des Beschäftigungsverbotes (Mutterschaftsgeld).
Damit der Mutterschutz greifen kann und die besonderen Vorschriften zu deinem Schutz beachtet werden, muss dein Arbeitgeber natürlich über deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informiert werden. Im Grunde ist es dir freigestellt, wann du deinen Arbeitgeber informierst. Die meisten Frauen warten die ersten 12 Wochen ab, da hier noch ein gewisses Risiko besteht, und informieren dann ihren Arbeitgeber und die Kollegen.
Ist dein*e Vorgesetzte*r direkt greifbar, empfiehlt sich natürlich ein persönliches Gespräch, in dem du deine*n Chef*in darüber unterrichtest, dass du „in anderen Umständen“ bist.
Zusätzlich solltest du ohne großen Aufwand ein formloses Schreiben aufsetzen und in der Personalabteilung oder bei deinem/deiner Vorgesetzten abgeben. Am besten legst du direkt noch einen ärztlichen Nachweis über die Schwangerschaft bei. Dies ist kein Muss, wird aber von manchen Arbeitgebern gefordert. Dem musst du dann nachkommen. Wenn durch diese Bescheinigung Kosten entstehen, trägt diese dein Arbeitgeber.
Infos im Überblick
Wo?
- Arbeitgeber
Wann?
- Ist der werdenden Mutter freigestellt. Eine frühzeitige Information des Arbeitgebers ist empfehlenswert, damit der Mutterschutz greifen kann.
Benötigte Unterlagen?
- Formloses Schreiben, gegebenenfalls inklusive ärztlicher Bescheinigung
Mutterschaftsgeld
Die gesetzliche Regelung zum Mutterschaftsgeld stellt deine finanzielle Versorgung während des Mutterschutzes sicher.
Wenn du angestellt bist, bekommst du während des Mutterschutzes weiterhin dein Nettogehalt in der Zeit des Beschäftigungsverbotes, also in den letzten sechs Wochen der Schwangerschaft und in den acht Wochen nach der Geburt. Dabei gilt dein durchschnittliches Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes als Berechnungsgrundlage.
Als gesetzlich Versicherte erhältst du bis zu 13 Euro täglich und vom Arbeitgeber dann die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und deinem Nettoverdienst – den sogenannten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Bist du selbst kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. weil du privat krankenversichert, in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert oder geringfügig beschäftigt bist), hast du keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen. Du kannst dann allerdings Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro beantragen. Dieser Betrag wird nicht auf das Elterngeld angerechnet. Zuständig dafür ist das Bundesversicherungsamt.
Infos im Überblick
Wo?
- Wenn gesetzlich versichert: Antrag bei Krankenkasse und Arbeitgeber
- Wenn nicht über die gesetzliche Krankenversicherung versichert: Antrag beim Bundesversicherungsamt stellen
Wann?
- Spätestens sieben Wochen vor dem Geburtstermin
Benötigte Unterlagen?
- Frauenärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft bzw. den Geburtstermin
- Formular von der Krankenversicherung oder formloser Brief
- Arbeitgeberbescheinigung, Bescheinigung über Entbindungstermin
Elternzeit
Beide Elternteile haben nach der Geburt insgesamt drei Jahre Rechtsanspruch auf Freistellung von ihrem Arbeitsplatz. Die Elternzeit dürft ihr flexibel bis zum achten Geburtstag nehmen.
Mit der Anmeldung der Elternzeit müsst ihr festlegen, wie und für welche Zeiträume ihr diese bis zum 2. Geburtstag eures Kindes in Anspruch nehmen möchtet. Wer Elternzeit nimmt, kann auch bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Wenn ihr also während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtet, solltet ihr dies am besten auch direkt mit beantragen.
Bevor ihr die Elternzeit bei eurem Arbeitgeber einreicht, solltet ihr euch als Paar auch einigen, wie ihr diese aufteilen möchtet: nimmt nur die Mutter oder nur der Vater Elternzeit oder wollt ihr diese auf euch beide aufteilen.
Kompliziert ist der Antrag auf Elternzeit nicht: Wichtig ist nur, dass spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit der Arbeitgeber schriftlich über eure Planung informiert wird.
Infos im Überblick
Wo?
- Arbeitgeber
Wann?
- Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit
Benötigte Unterlagen?
- Formloser schriftlicher Antrag, bestenfalls per Einschreiben
- Mit möglichst detaillierter Angabe zur Planung und Dauer der Elternzeit
- Bei Teilzeit, möglichst die Stundenanzahl und Arbeitszeiten angeben
Vaterschaft & gemeinsames Sorgerecht
Wenn ihr verheiratet seid, ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht von Nöten.
Solltet ihr nicht verheiratet sein, könnt ihr die Vaterschaftsanerkennung beim Standes- oder Jugendamt beantragen oder durch einen Notar (kostenpflichtig) vornehmen lassen. Um als Vater direkt in die Geburtsurkunde des Kindes mit aufgenommen zu werden, empfiehlt sich eine Beantragung der Vaterschaft bereits vor der Geburt. Wenn ihr die Anerkennung erst nach der Geburt vornehmen lasst, wird in der Geburtsurkunde erst einmal nur der Name der Mutter vermerkt.
Die Anerkennung der Vaterschaft hat zunächst noch keinen Einfluss auf das Sorgerecht. Wenn ihr nicht verheiratet seid, hat erst einmal die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Wenn ihr es gemeinsam tragen möchtet, muss dies nochmals gesondert eingetragen werden. Dies kann beim Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen. Wird die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt, dann kann hier auch gleichzeitig bereits das gemeinsame Sorgerecht eingetragen werden.
Infos im Überblick
Wer?
- Unverheiratete Paare
Wo?
- Standesamt, Jugendamt oder Notar (kostenpflichtig)
Wann?
- Vor oder nach der Geburt möglich (persönliche Zustimmung der Mutter nötig)
Benötigte Unterlagen?
- Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern (oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
- Personalausweise
- Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes
- Zustimmung der Mutter, wenn diese nicht anwesend sein sollte
Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt?
Ihr solltet euch früh genug darüber Gedanken machen, wo die Geburt stattfinden soll: Kommt für euch eine Klinik in Frage? Oder interessiert ihr euch eher für ein Geburtshaus, in dem Hebammen Gebärende in familiärer Atmosphäre betreuen? Krankenhäuser und die meisten Geburtshäuser bieten in der Regel Informationsabende, inklusive Kreißsaal-Besichtigung bzw. Besichtigung der Räumlichkeiten. So könnt ihr euch ein Bild machen und frühzeitig eine Wahl treffen.
Solltet ihr euch für eine Hausgeburt entscheiden, ist vor allem eine rechtzeitige Absprache mit der Hebamme und dem/r Gynäkologen/in sehr wichtig.
Egal wie Ihr euch letztlich entscheidet: Wichtig ist, dass ihr die Einrichtung oder Hebamme rechtzeitig informiert, bestenfalls schon ab der 22. Schwangerschaftswoche oder gegebenenfalls sogar noch früher. Insbesondere Hebammen sind schon weit im Voraus ausgebucht, hier solltet ihr wirklich frühestmöglich aktiv werden.
Bei der Geburt in einer Klinik oder im Geburtshaus, sollte insbesondere die werdende Mutter an folgende Unterlagen denken:
Im Mutterpass sind alle wichtigen Informationen für Hebammen und Arzt/Ärztin auf einen Blick ersichtlich. Festgehalten werden hier dein gesundheitliches Befinden, Status des Babys, Stand der Vorsorgeuntersuchungen, Befunde der drei Ultraschall-Screenings und der voraussichtliche Geburtstermin.
Denke auch an deinen Personalausweis oder bei ausländischen Müttern an den Pass sowie die Geburtsurkunde. Die Krankenversicherungskarte und der Einweisungsschein von deinem/r Frauenarzt/Frauenärztin sollten selbstverständlich auch nicht fehlen.
Gegebenenfalls solltest du auch an weitere medizinische Unterlagen, wie einen Allergie-Pass oder Bescheinigungen über notwendige Medikamente denken.
Bestenfalls bringst du diese Dokumente in einer kleinen Extratasche neben der Kliniktasche unter, so dass alles griffbereit ist und nichts vergessen wird, sobald es losgeht.
Infos im Überblick
Wo/Wer?
- Klinik / Geburtshaus: Anmeldung zur Geburt
- Hausgeburt: Hebamme & Frauenarzt/Frauenärztin frühestmöglich in Planung einbeziehen
Wann?
- Klinik: spätestens 33. – 36. Schwangerschaftswoche
- Geburtshaus: 26. – 29. Schwangerschaftswoche
- Hebamme: gegebenenfalls bereits ab der 14. SSW (in vielen Großstädten herrscht ein Hebammen-Mangel)
Benötigte Unterlagen?
- Mutterpass
- Personalausweis oder gegebenenfalls Pass & Geburtsurkunde
- Krankenversicherungskarte
- Einweisungsschein von Frauenarzt/Frauenärztin
- Sonstige wichtige Dokumente, wie Allergie-Pass, etc.
Kita oder Tagesbetreuung finden
Plant ihr einen schnellen Wiedereinstieg in den Beruf oder möchtet ihr euer Baby möglichst lange zu Hause betreuen? Im Idealfall habt ihr dies bereits zum Zeitpunkt der Beantragung der Elternzeit entschieden.
Sofern ihr einen schnellen Wiedereinstieg plant, solltet ihr euch bereits während der Schwangerschaft mit den möglichen Betreuungsmöglichkeiten beschäftigen. Auch über die Anzahl der Stunden an Betreuungsleistung solltet ihr euch frühestmöglich Gedanken machen.
Vielerorts herrscht ein signifikanter Mangel an Kita-Plätzen, deshalb solltet ihr bereits während der Schwangerschaft mit der Recherche nach Kindertagesstätten starten. Denn Kita ist nicht gleich Kita: Es gibt unterschiedliche Leistungen, Gruppengrößen, etc. So habt ihr früh genug sämtliche Infos zu den speziellen Angeboten sowie zu den jeweiligen Aufnahmekriterien beisammen und versäumt keine Anmeldefristen.
Statt eines Kitaplatzes kann auch die Betreuung durch eine Tagesmutter eine Option sein.
Infos im Überblick
Wo?
- Online-Recherche
- Direktes Kontaktieren von Kita oder Tagesmutter
- Eventuelles Wahrnehmen von Info-Veranstaltungen
Wann?
- So früh wie möglich und bereits während der Schwangerschaft
Benötigte Unterlagen?
- Individuell mit Kita oder Tagesmutter absprechen
Fazit
Mit dieser Eltern-Checkliste haben wir euch nun einen ersten Überblick gegeben, wie ihr die Zeit vor der Geburt bereits für den einen oder anderen Behördengang sowie für Anträge und Anmeldungen nutzen könnt. Weitere Details erfahrt ihr dann bei der jeweils zuständigen Stelle. Die komprimierte Checkliste steht euch hier als PDF-Download zur Verfügung.
Vermutlich habt ihr den ein oder anderen Antrag aus der Checkliste sogar schon gestellt, Arbeitgeber und Krankenkasse informiert. Und an der einen oder anderen Stelle habt ihr neue Infos darüber erhalten, was bereits vor der Geburt schon alles erledigt werden kann und seid gerade eifrig bei der Recherche nach einem geeigneten Kita-Platz. So bleibt euch nach der Entbindung so viel Zeit wie möglich, die ihr geruhsam und stressfrei mit eurem Baby verbringen könnt.