Kontrolluntersuchungen in der Schwangerschaft
Die Vorsorgeuntersuchungen sind von großer Bedeutung, weshalb du sie alle wahrnehmen solltest. Mit deren Hilfe können die Entwicklungsschritte deines ungeborenen Kindes und auch deine körperlichen Veränderungen über die Schwangerschaft hinweg bestens beobachtet werden.
Wichtigkeit von Vorsorgeuntersuchungen
Sollten Probleme entstehen oder bestimmte Risiken entdeckt werden, kann so rechtzeitig gehandelt werden. Zögere nicht, deinen Arzt, deine Ärztin oder Hebamme zwischen den Vorsorgeterminen aufzusuchen, wenn du dich nicht wohl fühlst oder einfach nur unsicher bist.
Übrigens: Bis auf die Ultraschalluntersuchungen können alle Vorsorgeuntersuchungen auch von der Hebamme durchgeführt werden.
Gesetzlicher Anspruch
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchungen, deren Kosten von den gesetzlichen sowie den privaten Krankenkassen übernommen werden. Wenn du berufstätig bist, muss dein Arbeitgeber dich für die Zeit des Arzt- oder Hebammenbesuches freistellen – natürlich ohne Verdienstausfall.
Die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur bezahlt, wenn ein besonderer Verdacht für ein Risiko vorliegt.
Was wird wie untersucht?
Bei jeder Vorsorgeuntersuchung wird dein Gewicht bestimmt, dein Blutdruck gemessen und dein Urin untersucht. Zu bestimmten Zeitpunkten wird dir auch Blut entnommen. Außerdem wird der Stand der Gebärmutter ertastet, die Lage deines Kindes festgestellt und seine Herztöne kontrolliert. Alle Ergebnisse und eventuell notwendige Behandlungen werden im Mutterpass notiert.
Im Laufe der Schwangerschaft werden drei Ultraschalluntersuchungen angeboten. Auf eigenen Wunsch hin oder wenn ein besonderes Risiko vorliegt, kannst du individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen (siehe unten).
Der Ultraschall
Da schlägt nicht nur das Herz deines Kindes höher! Für dich und deinen Partner ist besonders die erste Ultraschalluntersuchung ein unglaublich aufregendes Erlebnis. Ihr könnt euer Kind sehen – wie das Herzchen pocht, wie es seine Ärmchen und Beinchen bewegt und vielleicht gerade den Daumen in den Mund steckt!
Freut euch auf mindestens drei Ultraschalluntersuchungen im Laufe deiner Schwangerschaft:
- 9.–12. SSW: 1. Basis-Ultraschall
Die Schwangerschaft wird bestätigt und es wird nachgeschaut, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet und zu einem Embryo bzw. Fötus entwickelt hat. Außerdem kann durch Ermittlung der Körperlänge und des Kopfdurchmessers der voraussichtliche Geburtstermin geschätzt werden. Des Weiteren wird untersucht, ob der Herzschlag des Kindes feststellbar ist und möglicherweise eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt. - 19.–22. SSW: 2. Basis-Ultraschall
Die Größe und das Wachstum des Kindes werden überprüft und es wird nachgesehen, ob mögliche Fehlbildungen der Organe oder Entwicklungsstörungen zu erkennen sind. Weitere Untersuchungen: Bewegungen und Herztätigkeit des Kindes, Fruchtwassermenge und Lage der Plazenta in der Gebärmutter. - 29.–32. SSW: 3. Basis-Ultraschall
Wieder findet eine Kontrolle der Entwicklung des Kindes statt. Auch werden die Lage des Kindes in der Gebärmutter sowie die Position der Plazenta in der Gebärmutter untersucht. Zeigt das Kind kräftige Lebenszeichen? Wenn nicht, müssen die Ursachen erforscht werden.
Übrigens: Bei einer Ultraschallaufnahme werden Schallwellen, die von verschiedenen Körpergeweben (wie z. B. Organen oder Knochen) unterschiedlich stark reflektiert werden, gemessen. Es handelt sich also um eine strahlenfreie Messmethode und ist deshalb auch völlig unschädlich für Mutter und Kind.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Auf deinen Wunsch hin oder wenn ein besonderes Risiko vorliegt kannst du individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Hierzu wird ein schriftlicher Vertrag zwischen deinem Arzt/deiner Ärztin und dir geschlossen, der deine Zustimmung zur Untersuchung und die voraussichtlichen Kosten enthält.
Die Kosten werden nur dann von den gesetzlichen Kassen getragen, wenn eine reguläre Vorsorgeuntersuchung einen auffälligen Befund ergab oder wenn ein besonderes Risiko vorliegt.
Zu den individuellen Gesundheitsleistungen gehören z. B. pränataldiagnostische Untersuchungen, das Ersttrimester-Screening, der Toxoplasmose-Suchtest, der Zuckerbelastungstest oder zusätzliche Ultraschalluntersuchungen.
Pränataldiagnostik
Die Pränataldiagnostik zählt nicht zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen. Mit Hilfe dieser verfeinerten Diagnostik kann gezielt nach Hinweisen auf eventuelle Chromosomenabweichungen, Fehlbildungen und erblich bedingte Erkrankungen des ungeborenen Kindes gesucht werden.
Man unterscheidet bei den pränataldiagnostischen Methoden zwischen invasiven und nicht invasiven Verfahren. Unter nicht invasiven Methoden werden generell Ultraschalluntersuchungen und Bluttests zusammengefasst, wie beispielsweise die Nackentransparenz-Messung, der hochauflösende Ultraschall oder Bluttests im Rahmen des Ersttrimester-Screenings. Im Gegensatz dazu zählen Eingriffe, wie die Plazenta-Punktion (Chorionzottenbiopsie), Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) oder Nabelschnur-Punktion (Chordozentese) zu den invasiven Verfahren.
Die invasiven Untersuchungen dürfen in jedem Fall nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Schwangeren vorgenommen werden.
Video: Was du in der Schwangerschaft beachten solltest
Der Mutterpass
Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird die Schwangerschaft festgestellt und gleichzeitig der Mutterpass überreicht. In diesem werden alle Untersuchungsergebnisse von Mutter und Kind eingetragen. Er ist deshalb eine sehr wichtige Informationsquelle für Ärzte, Ärztinnen und Hebammen. Trage den Mutterpass also möglichst immer bei dir und bewahre ihn für die nächste Schwangerschaft gut auf.
Folgende Untersuchungsergebnisse werden notiert
- Untersuchungen auf Blutgruppenunverträglichkeit und Röteln
- Untersuchungen auf Infektionen
- Vorangegangene Schwangerschaften
- Allgemeine Krankengeschichte und Beratung der Schwangeren
- Besonderheiten im Schwangerschaftsverlauf und Terminbestimmung
- Das Gravidogramm
- Besonderheiten zu den Risikokatalogen und kardiotokografische Befunde
- Ultraschalluntersuchungen
- Normkurven für den fetalen Wachstumsverlauf
- Abschlussuntersuchung
Alle Termine im Überblick
Nach der Erstuntersuchung folgen Untersuchungen bis zur 32. Schwangerschaftswoche (SSW) in der Regel im 4-Wochen-Takt. Danach finden die Untersuchungen alle 14 Tage statt. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, gehst du alle zwei Tage zur Kontrolluntersuchung. Insgesamt ergeben sich daraus 10 bis 12 Termine. Die folgenden Termine geben dir eine ungefähre Vorstellung, in welcher Schwangerschaftswoche Untersuchungen anstehen.
Wann? | Was? |
---|---|
Um die 8. SSW | 1. Vorsorgeuntersuchung |
Etwa 12. SSW | 2. Vorsorgeuntersuchung |
Etwa 16. SSW | 3. Vorsorgeuntersuchung |
Etwa 20. SSW | 4. Vorsorgeuntersuchung |
Etwa 24. SSW | 5. Vorsorgeuntersuchung |
Etwa 28. SSW | 6. Vorsorgeuntersuchung |
Etwa 32. SSW | 7. Vorsorgeuntersuchung |
Etwa 34. SSW | 8. Vorsorgeuntersuchung |
Etwa 36. SSW | 9. Vorsorgeuntersuchung |
Etwa 38. SSW | 10. Vorsorgeuntersuchung |
Etwa 40. SSW | 11. Vorsorgeuntersuchung |
40. bis 42. SSW | Kontrolluntersuchung alle zwei Tage bei Überschreiten des errechneten Geburtstermins |
10. bis 14. SSW | Ersttrimester-Screening möglich |
11. bis 14. SSW | Plazenta-Punktion möglich |
15. bis 20. SSW | Fruchtwasseruntersuchung möglich |
16. bis 18. SSW | Triple-Test möglich |
25. bis 28. SSW | Zuckerbelastungstest möglich |