Stillen in der Öffentlichkeit und im Berufsleben
Wie gelingt es berufstätigen Müttern, Stillen und Beruf miteinander zu verbinden? Wir geben praktische Tipps zum Stillen in der Öffentlichkeit.
Stillpausen während der Arbeitszeit
Du musst wieder arbeiten – aber möchtest dein Baby auch weiterhin stillen?
Wie soll das also funktionieren? Was du natürlich unbedingt machen musst, ist ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen. Teile ihm mit, dass du stillst. Nur dann kann er einen wirkungsvollen Stillschutz gewährleisten.
Info: Auch nach der Entbindung und der Stillzeit muss dich dein Arbeitgeber so beschäftigen oder deinen Arbeitsplatz einrichten, dass deine Gesundheit und die deines Kindes geschützt sind. Außerdem muss dein Arbeitgeber die Aufsichtsbehörde über deine Stillzeit informieren, wenn er deine Schwangerschaft noch nicht gemeldet hat.
Rechtsanspruch beim Stillen in der Öffentlichkeit
Von rechtlicher Seite her ist interessant zu wissen: Es stehen dir Stillpausen zu! Während der ersten zwölf Monate nach der Geburt ist die Zeit zum Stillen gesichert. Das passt ja super, denn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt bis zu sechs Monate ausschließlich zu stillen. Teilstillen wird bis zu zwei Jahren oder darüber hinaus empfohlen. Das Stillen in der Öffentlichkeit und im Berufsleben ist also auch vom Gesetzgeber geregelt.
Tipps für die Pause
Trau dich zu fragen, ob du auf deiner Arbeitsstelle einen ruhigen Raum nutzen darfst, um dort alleine zu stillen oder abzupumpen. Auch deine Kollegen werden dich in deiner neuen Situation sicherlich unterstützen. So schaffst du es bestimmt, wieder im Berufsleben zu stehen und noch eine Weile weiter zu stillen.
Mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde wird dir zum Stillen zur Verfügung gestellt. Arbeitest du mehr als acht Stunden zusammenhängend, können dir zweimal 45 Minuten Stillpause oder, wenn in der Nähe deiner Arbeitsstätte keine Möglichkeit zum Stillen vorhanden ist, einmal mindestens 90 Minuten zum Stillen gewährt werden. Zusammenhängend bedeutet in diesem Fall, dass die Arbeitszeit nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird.
Nimmst du die Stillzeit vor dem Arbeitsbeginn oder zum Arbeitsende, muss es als Arbeitszeit gewertet werden, wenn sie während der vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitszeit erforderlich ist. Die oben aufgeführten Stillzeiten sind die Mindestvoraussetzung! Ist dein Kind noch sehr klein oder muss generell mehr gestillt werden, kann der Stillbedarf höher sein.
Geschützte Arbeitsbedingungen während der Stillzeit
Es gibt gewisse Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen, die eine unverantwortbare Gefährdung für dich darstellen könnten. Deswegen gelten die folgenden Regelungen auch für stillende Mütter.
Dein Arbeitgeber darf dich keine Tätigkeit ausüben lassen, bei der deine physische oder psychische Gesundheit gefährdet ist. Dazu zählen:
- Du arbeitest mit chemischen Gefahrstoffen, die z.B. eine fruchtschädigende Wirkung haben
- Du kommst mit Biostoffen in Kontakt (wie z.B. Viren, Bakterien oder Pilze)
- Du bist physikalischer Einwirkung ausgesetzt (insbesondere ionisierender und nichtionisierender Strahlung)
- Die Arbeitsumgebung ist sehr belastend (z.B. durch Räume mit Überdruck)
- Du arbeitest unter vorgeschriebenem Arbeitstempo (u.a. Akkord-/ Fließbandarbeit)
- Mehr Infos rund um das Mutterschutzgesetz kannst du in dem Leitfaden des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen. Dort ist alles verständlich aufgeführt – ab der Schwangerschaft bis nach der Stillzeit.
Milchvorrat anlegen
Während der Arbeit kannst du abpumpen und einen Milchvorrat anlegen. Nimm dafür eine kleine Kühlbox mit, in der du die abgepumpte oder ausgestrichene Milch lagern und transportieren kannst.
Um den Milchfluss in Gang zu bringen, helfen warme Umschläge und eine leichte Brustmassage. Auch reicht manchmal schon die Vorstellung aus, wie dein Baby an der Brust saugt, und schon fließt die Milch viel leichter.