Kinderbetreuung steuerlich absetzen - so geht`s!
Wollen beide Elternteile nach Ablauf der Elternzeit wieder ins berufliche Leben zurückkehren, führt kein Weg an einer Kinderbetreuung vorbei. Und die kann – je nach Wohnort und Betreuungsbedarf – einiges kosten. Good news is: Für Familien hat Vater Staat ein paar Möglichkeiten der Steuererleichterung parat, wie ihr u.a. die Kinderbetreuung steuerlich absetzen könnt!
Betreuungskosten in der Steuererklärung angeben (Stand 2021)
Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden. Damit dies möglich ist, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Das Kind muss eurem Haushalt angehören.
- Das Kind muss jünger als 15 Jahre sein.
Ist dies der Fall, liegt der Höchstbetrag der absetzbaren Kosten bei 4.000 Euro pro Kalenderjahr und pro Kind.
Erlitt euer Kind vor seinem 25. Lebensjahr eine Behinderung, kann die Kinderbetreuung in diesem Falle auch über das Alter von 15 Jahren hinaus steuerlich abgesetzt werden. Dabei muss die Behinderung aber so schwerwiegend sein, dass eine alleinige Versorgung unmöglich ist.
Diese Aufwendungen gelten als absetzbare Kinderbetreuungskosten:
- Die Unterbringung in der Krippe, dem Kindergarten, der Kindertagesstätte, dem Kinderhort oder -heim
- Aufwendungen für die Tages- bzw. Wochenmutter oder Ganztagspflegestelle
- Aufwendungen für Kinderpfleger/innen sowie Haushaltshilfen, deren Aufgaben auch die Betreuung des Kindes beinhalten
- Betreuung durch Babysitter, Au-Pair und Nanny
- Betreuung in einem bilingualen Kindergarten (hier steht die Betreuung der Kinder im Vordergrund, nicht das Erlernen einer Fremdsprache)
Beachtet: Damit ihr die Kosten der Kinderbetreuung auch steuerlich absetzen könnt, müsst ihr Rechnungen nachweisen sowie die Zahlung/en auf das Konto der leistungserbringenden Person. Dazu zählen auch Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge. Barzahlungen können nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
„Sonderausgaben“ bedeutet, dass die Kosten nur das steuerpflichtige Einkommen mindern, nicht aber die Steuer direkt. Man erhält also höchstens einen Bruchteil seines Geldes zurück. Positiv ist jedoch, dass frühere Voraussetzungen wie Erwerbstätigkeit oder Krankheit mittlerweile nicht mehr zwingend erforderlich sind. Es können also auch Kosten für einen Babysitter oder Hausaufgabenbetreuung angegeben werden, vorausgesetzt, man kann hierfür eine ordnungsgemäße Rechnung vorweisen.
In der Steuererklärung tragt ihr in der „Anlage Kind“ die Betreuungskosten ein. Habt ihr mehrere Kinder, muss pro Kind eine „Anlage Kind“ ausgefüllt werden.
Die Steuerersparnis sofort nutzen
Bist du Arbeitnehmer, besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Kinderbetreuung schon im laufenden Kalenderjahr geltend zu machen und beim Finanzamt einen sogenannten „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ zu stellen. Dafür gibt es Vordrucke, die du im Internet findest.
Die Lohnsteuerermäßigung erfolgt so: Deine voraussichtlichen Betreuungskosten werden durch 12 geteilt und als Freibetrag von deinem monatlichen Gehalt abgezogen.
So zahlst du weniger Lohnsteuer und es bleibt mehr Geld übrig. Doch nicht zu früh gefreut; ist das Jahr rum, muss eine Einkommensteuer-Erklärung abgegeben werden. Hier entfällt dann (leider, leider) die gewohnte Erstattung der Betreuungskosten, weil die ja bereits laufend berücksichtigt wurden.
Einen Zuschuss vom Chef erfragen
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Zuschüsse für die Kinderbetreuung bezahlen und diese steuerfrei absetzen. Diese Zuschüsse kann die Firma als Betriebsausgabe abziehen und so ihren steuerpflichtigen Gewinn mindern – win win! Dabei besteht keine betragsmäßige Begrenzung. Wichtig ist nur, dass die Zahlungen beispielsweise in Form von Kontoauszügen oder einem Vertrag nachgewiesen und ausschließlich zweckgebunden (Kinderbetreuung) verwendet werden. Außerdem müssen die Zuschüsse zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt werden.
Wo lieber nicht sparen?
Auf keinen Fall sollte die werdende Mama an einer ausreichenden Nährstoffzufuhr sparen!
Dabei ist es leider so: Selbst bei einer abwechslungsreichen und gesunden Ernährung ist es nicht leicht, sich ausreichend mit Folsäure zu versorgen. Und gerade während der Schwangerschaft und Stillzeit sollte auf eine besonders gute Versorgungslage mit Folsäure geachtet werden.
Deshalb empfehlen Fachkreise für diese Zeit die Anwendung von Folsäure-Präparaten, wie z. B. Folio 2 basic und Folio 1 basic.